Barrierefreiheits-Gesetz
Neue Vorgaben für Firmenfahrzeuge
Was sich seit dem 28. Juni 2025 für Dienstwagen geändert hat:
Dieses Gesetzt hat nicht nur einen wirklich langen Namen, sondern auch langfristige Auswirkungen bis hinein in den Mobilitätsbereich: Am 28. Juni 2025 trat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Ziel: Produkte und Dienstleistungen sollen künftig so gestaltet sein, dass sie für alle Menschen nutzbar sind. Das betrifft nicht nur öffentliche Anbieter, etwa im ÖPNV, sondern auch Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden Dienstwagen oder Fuhrparksysteme zur Verfügung stellen. Doch was bedeutet das eigentlich konkret?
Drei wichtige Punkte, die Sie als Fuhrpark- oder Personalverantwortliche kennen sollten
1. Digitale Dienste müssen barrierefrei sein
Alles, was mit dem Dienstwagen digital gesteuert oder verwaltet wird – zum Beispiel Buchungsportale, Fahrtenbuch-Apps, Online-Handbücher oder Navigationssysteme – muss künftig so gestaltet sein, dass es von einer Vielzahl von Menschen mit ganz unterschiedlichen Vorbildungen und jeden Alters problemlos genutzt werden kann. Dazu gehören etwa Vorlesefunktionen, klare Kontraste, logische Navigation oder eine besonders intuitive Bedienung.
2. Übergangsfrist bis 2030 für bestehende Systeme
Muss jetzt alles gleich geändert werden? Nein! Sind bereits digitale Lösungen im Einsatz, die noch nicht den neuen Standards entsprechen, gibt es eine Schonfrist: Bis zum 27. Juni 2030 dürfen diese weiterlaufen. Danach ist vollständige Barrierefreiheit Pflicht. Neue Systeme müssen ab Juni 2025 direkt konform sein.
3. Auch Arbeitgeber sind „Anbieter“
Wenn Sie Ihren Mitarbeitenden Apps, Onlineportale oder Fahrzeugdisplays bereitstellen, gelten Sie im Sinne des Gesetzes als Anbieter. Das heißt: Die Verantwortung für barrierefreie Gestaltung liegt bei Ihnen – auch wenn die Fahrzeuge privat mitgenutzt werden dürfen.
Wir beraten Sie gern: Auch wenn es eine großzügige Übergangsfrist für bestehende Systeme gibt: Umstellen ergibt bereits jetzt Sinn. Barrierefreie Mobilitätslösungen machen den Arbeitsalltag leichter, fördern Inklusion und zeigen Wertschätzung gegenüber allen Mitarbeitenden. Wie prüfen Sie, ob Ihre Dienstfahrzeuge die Bedingungen an Barrierefreiheit erfüllen? Und welche Fahrzeuge bieten bereits heute eine einfach bedienbare digitale Infrastruktur? Wir von MHC Mobility unterstützen Sie gern – von der Analyse bis zum neuen Fahrzeug. Sprechen Sie uns an.