Trotz Gesetzesänderung zur Sonder-Abschreibung
Trotz Gesetzesänderung zur Sonder-Abschreibung von elektrischen Firmenwagen: Warum sich Langzeitmiete gerade jetzt besonders lohnt
Berlin – Unternehmen, die ihre Fahrzeugflotten auf Elektroautos umstellen wollen, bekommen ab Juli 2025 kräftige steuerliche Anreize. Die Bundesregierung hat im Rahmen der steuerlichen Investitionsoffensive beschlossen, die Abschreibungsmöglichkeiten für betrieblich genutzte Elektro-Dienstwagen deutlich zu verbessern. Das Ziel: Investitionen fördern, Elektromobilität beschleunigen und kleine sowie mittlere Unternehmen steuerlich entlasten.
Unternehmen können nun bis zu 75 Prozent der Anschaffungskosten für E-Autos im ersten Jahr steuerlich abschreiben. Zusätzlich bleibt die Sonderabschreibung von 40 Prozent bis mindestens 2028 bestehen. Auf den ersten Blick klingt das nach einem klaren Vorteil für Kaufmodelle – doch wer genauer hinsieht, erkennt: die Langzeitmiete bleiben auch unter den neuen Bedingungen eine starke, häufig bessere Alternative.
Denn während die Abschreibung beim Kauf über mehrere Jahre verteilt wird, gelten die Kosten im Rahmen eines Auto-Abos bei gewerblich genutzten Fahrzeugen weiterhin als sofort wirksame voll abzugsfähige Betriebsausgaben – und das über die gesamte Nutzungsdauer. Unternehmen profitieren so von klar kalkulierbaren Kosten, ohne Kapital zu binden oder Restwertrisiken tragen zu müssen. Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten ist das ein entscheidender Vorteil.
Hinzu kommt: Wer sich für Langzeitmiete oder Leasing entscheidet, bleibt flexibel. Laufzeiten, Fahrzeugklassen und Services lassen sich individuell an den tatsächlichen Bedarf anpassen – egal ob für kurzfristige Projektfahrzeuge, saisonale Schwankungen oder den schrittweisen Umstieg auf Elektromobilität. Das macht diese Modelle besonders attraktiv für Unternehmen, die ihren Fuhrpark strategisch steuern und gleichzeitig agil bleiben wollen.
Für die private Nutzung von Firmenwagen gelten übrigens weiterhin die bekannten Regeln – wie die 1 %-Regel oder der reduzierte Satz von 0,25 % bei Elektrofahrzeugen unter 60.000 Euro. Diese Vorteile greifen unabhängig davon, ob das Fahrzeug gekauft oder gemietet wurde.
Das Fazit: Wer in Elektromobilität investieren will, sollte rechnen – aber auch hinterfragen. Der Kauf eines Elektrofahrzeugs kann steuerlich durchaus sinnvoll sein, wenn langfristige Planung und hohe Eigenkapitalquote gegeben sind. Für alle anderen bietet die Langzeitmiete oft den pragmatischeren und planbareren Weg – mit hoher Liquidität, klaren Monatsraten und voller Serviceleistung.
MHC Mobility unterstützt Unternehmen genau bei dieser Entscheidungsfindung – von der Auswahl der passenden E-Fahrzeuge bis hin zur flexiblen Langzeitmiete inklusive umfassender Serviceleistungen, die Unternehmen in der Verwaltung und Fuhrparkbetreuung konkret entlasten. Mit fundierter Beratung, individuellen Fuhrparklösungen und einem tiefen Verständnis für die Bedürfnisse von Geschäftskunden ist MHC Mobility ein starker Partner für alle, die jetzt von den neuen Rahmenbedingungen profitieren möchten.